- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einem pflegefreien Baumgrab.
- Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
- Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren erworben.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von bis zu weiteren 4 Urnen ist möglich.
- Die Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht erlaubt.
Hinweis: An zentralen Stellen sind Schaukästen aufgestellt, an denen man sich über die Standorte der einzelnen Bestattungsbäume und der dort beigesetzten Verstorbenen informieren kann.